Von links nach rechts: Larisa Serdtseva, Nina Smirnova und Zhanna Zhavoronkova vor dem Gerichtsgebäude. Januar 2025.

Von links nach rechts: Larisa Serdtseva, Nina Smirnova und Zhanna Zhavoronkova vor dem Gerichtsgebäude. Januar 2025.

Von links nach rechts: Larisa Serdtseva, Nina Smirnova und Zhanna Zhavoronkova vor dem Gerichtsgebäude. Januar 2025.

Ungerechte Urteile

"Worin besteht das Verbrechen? In der Menschlichkeit?" Urteil gegen drei Frauen – Zeuginnen Jehovas aus Schachunja

Gebiet Nischegorod

Am 30. Januar 2026 hörten Nina Smirnova, Larisa Serdtseva und Zhanna Zhavoronkova das Urteil in ihrem Fall am bezirksübergreifenden Gericht Schachunja der Oblast Nischni Nowgorod. Richter Artemiy Lunegov verurteilte die Gläubigen zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten "wegen der Teilnahme an Aktivitäten einer extremistischen Organisation."

Die 75-jährige Nina Smirnova ist Buchhalterin im Ruhestand. Ihr Mann teilt ihre religiösen Überzeugungen nicht. "Er ist schwerbehindert; hat außerdem Arteriosklerose in den Beinen, und es fällt ihm sehr schwer zu gehen. Dennoch war er bei jeder Gerichtsverhandlung, um mich zu unterstützen", sagte die Gläubige über ihre familiären Umstände. Larisa Serdtseva, 50, ist Schneiderin, die vor Beginn der Anklage für eine Reinigungsfirma gearbeitet hat. Sie und ihr Ehemann haben drei Töchter, von denen zwei noch zur Schule gehen. Zhanna Zhavoronkova, 43, arbeitete den Großteil ihres Lebens für die Eisenbahn.

Die örtliche Abteilung des Innenministeriums eröffnete das Verfahren gegen diese Bewohner von Schachunja im Februar 2024. "Unsere Häuser wurden durchsucht und seitdem wurden wiederholt von einigen Strafverfolgungsbeamten emotionalem Druck ausgesetzt", erinnert sich Zhanna. "Das ging nicht spurlos an meiner Gesundheit vorüber – im November erlitt ich einen Schlaganfall." Die Anklageschrift wurde ihr direkt im Krankenhaus vorgelesen. Zhanna verlor auch ihren Job aufgrund einer Schmutzkampagne in den Medien während der Strafverfolgung: "Obwohl ich nach dem Schlaganfall körperlich schwach war, musste ich eine neue Arbeit annehmen. Das hat mein Leben und das meiner Angehörigen erheblich erschwert, da ich mich nicht mehr angemessen um meinen bettlägerigen Vater kümmern konnte."

Die Fallunterlagen enthielten Zeugenaussagen von zwei Frauen, Jamorosowa und Nepomnjaschtschich. Die Ermittlungsbehörde betrachtete Gespräche mit ihnen als Beweis für ein Verbrechen. Eine von ihnen starb vor dem Prozess. Die Verteidigung bat darum, ihre Aussage auszuschließen, und verwies auf Widersprüche, die ohne eine persönliche Befragung nicht gelöst werden könnten, doch das Gericht lehnte ab. Die Gläubigen betonten, dass nur die Bibel in Gesprächen mit diesen Frauen besprochen wurde. "Ist es meine Schuld, dass [Jamorosowa] mich gedrängt hat, mit ihr über Themen zu sprechen, die sie interessierten? ... Und manchmal besuchte ich sie, weil ich Mitgefühl für ihre schwierigen Lebensumstände empfand. Worin besteht das Verbrechen? In der Menschlichkeit?" fragte Larisa in ihrem letzten Wort rhetorisch.

"Wer wurde denn am Ende rekrutiert — und wohin?" wunderte sich Serdtseva als sie die Anklage kommentierte. "Die Zeugen, die gegen mich aussagten, hatten ihren eigenen Glauben, bevor sie mich trafen, und blieben auch danach dabei."

Seit 2017 sind in Russland 226 Frauen – Zeuginnen Jehovas – wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt worden; 89 davon sind über 60 Jahre alt.

Der Fall von Serdtseva und anderen in Shakhunya

Fallbeispiel
Im Februar 2024 leitete das Innenministerium ein Strafverfahren gegen unbekannte Personen wegen Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Zu dieser Zeit wurden an sieben Adressen in den Städten Shakhunya und Gorodets sowie im Dorf Vakhtan durchsucht. Nina Smirnova, Larisa Serdtseva und Zhanna Zhavoronkova wurden Verdächtige. Im November 2024 wurden die Gläubigen wegen Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation strafrechtlich verfolgt. Zhannas Verhör fand im Krankenzimmer statt, in dem sie nach einem Schlaganfall gelegen hatte. Der Fall wurde im Januar 2025 vor Gericht gebracht. Das Gericht verkündete das Urteil – zweieinhalb Jahre auf Bewährung – ein Jahr später.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nischegorod
Siedlung:
Shakhunya
Woran besteht der Verdacht?:
"da sie sich auf dem Gebiet des Stadtbezirks der Stadt Shakhunya, Region Nischni Nowgorod befindet, und mit Sicherheit weiß, dass die religiöse Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland' und die lokalen religiösen Organisationen, die Teil ihrer Struktur sind, als extremistisch anerkannt werden... nicht freiwillig ihre Teilnahme daran einstellten" (aus der Entscheidung zur Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12401220033000032
Eingeleitet:
6. Februar 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der vermissten Behörde Russlands für die Stadt Shakhunya
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-7/2026 (1-34/2025)
[i18n] Court of First Instance:
The Shakhunskiy Interdistrict Court of the Nizhegorod Region
[i18n] Judge of the Court of First Instance:
Artemy Lunegov
Fallbeispiel
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